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Beratungsgespräch nach SGB XI § 37.3


Nach §37 Abs. 3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Abs. 1 beziehen:

1. einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1+2+3

2. einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4+5

können Sie eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit durch unseren ambulanten Pflegedienst abrufen.


Die Pflegekasse trägt die Kosten für eine Pflegeberatung. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, allerdings kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld gekürzt werden.

Melanie's mobile Pflege bietet Pflegeberatungen gem. §37 Abs. 3 SGB XI durch erfahrene Pflegefachkräfte nach Terminabsprache in Ihrer Häuslichkeit oder in unseren Büroräumen an. So können wir die Pflegesituation beurteilen evtl. neu einschätzen und Angehörige fachlich beraten. Zudem informieren wir Sie über den Einsatz von Hilfsmitteln, über Wohnraumanpassungen, Entlastungsoptionen und geben Ihnen hilfreiche Tipps rund um Pflege.


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